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Kompetente Beratung und schnelle Hilfe im Steuer­strafrecht

Auch in Sachen Steuerstrafrecht bin ich, Herr Hans-Jürgen Suda, Ihr starker und zuverlässiger Partner! Ich habe bereits Mandanten vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzgericht vertreten, bin schon für Anwälte vor dem Finanzgericht in Sachsen-Anhalt eingesprungen und habe Prozesse vor den Bundesfinanzhof gewonnen. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung und Kompetenz im Bereich des Steuerstrafrechts und lassen Sie sich von mir verteidigen!

In meiner Kanzlei beraten ich sowohl direkt als auch indirekt Betroffene und klären in einem ersten Gespräch über den Zusammenhang zwischen Steuer- und Strafrecht auf. Zudem erhalten Sie umfassende Informationen über mögliche Vorgehensweisen – von der Verteidigungsstrategie bis hin zur Selbstanzeige. Die Beratung sowie die Verteidigung rund um das Steuerstrafrecht biete ich sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen an. Bei mir sind Sie in den besten Händen!

Umfassende Leistungen in Bezug auf das Steuer­strafrecht

Die Komplexität des deutschen Steuer- und Steuerstrafrechts führt schnell zu Verstößen. Mögliche Konsequenzen reichen hierbei von der Auferlegung einer Geldstrafe bis hin zum Freiheitsentzug ohne Bewährung. Oftmals ist der einzig richtige Weg, einer höheren Strafe zu entgehen, die strafbefreiende Selbstanzeige. Allerdings ist die Voraussetzung dafür die Erstellung einer rechtzeitigen sowie korrekten Anzeige – mit mir verpassen Sie keine Fristen und ich unterstützen Sie bei der Selbstanzeige.

Damit Sie nicht gegen das Steuerstrafrecht verstoßen, berate ich Sie umfassend in Bezug auf das deutsche Steuerstrafrecht und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in Steuerstrafsachen sowie in Bußgeldverfahren sowohl gegenüber der Finanzverwaltung als auch der Finanzgerichtsbarkeit. Außerdem umfassen meine Leistungen folgende Bereiche:

  • Beistand bei Durchsuchungen
  • Unterstützung bei Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen
  • Sichtung von Steuerakten, Ermittlungs- und sonstigen Verfahrensakten
  • Verhandlung mit dem Finanzamt, Finanzamt für Steuerstrafsachen, Steuerfahndung und dem Strafgericht
  • Erstellung von Stellungnahmen im Ermittlungsverfahren sowie Zwischenverfahren
  • Steuerstrafverteidigung vor Gericht
  • Beratung für das Verhalten bei der Steuerfahndung
  • Prävention von Steuerstraffällen

Fachkundiger Beistand – nicht nur in steuerstrafrechtlichen Fällen

Bei Verstoß gegen das Steuerstrafrecht bin ich Ihre erste Anlaufstelle und berate Sie in Bezug auf das weitere Vorgehen. Gemeinsam erarbeiten wir die optimale Handlungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Aber nicht nur in steuerstrafrechtlichen Fällen können Sie mich konsultieren, sondern auch in Bezug auf die Steuerberatung und Unternehmensbewertung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei in Halle bei Fragen oder wenn Sie meinen Beistand benötigen.

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