Kompetente Beratung und schnelle Hilfe im Steuerstrafrecht
Auch in Sachen Steuerstrafrecht sind wir Ihr starker und zuverlässiger Partner! Wir haben bereits Mandanten vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzgericht vertreten, sind schon für Anwälte vor dem Finanzgericht in Sachsen-Anhalt eingesprungen und haben Prozesse vor den Bundesfinanzhof gewonnen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz im Bereich des Steuerstrafrechts und lassen Sie sich von uns verteidigen!
In unserer Kanzlei beraten wir sowohl direkt als auch indirekt Betroffene und klären in einem ersten Gespräch über den Zusammenhang zwischen Steuer- und Strafrecht auf. Zudem erhalten Sie umfassende Informationen über mögliche Vorgehensweisen – von der Verteidigungsstrategie bis hin zur Selbstanzeige. Die Beratung sowie die Verteidigung rund um das Steuerstrafrecht bieten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen an. Bei uns sind Sie in den besten Händen!
Umfassende Leistungen in Bezug auf das Steuerstrafrecht
Die Komplexität des deutschen Steuer- und Steuerstrafrechts führt schnell zu Verstößen. Mögliche Konsequenzen reichen hierbei von der Auferlegung einer Geldstrafe bis hin zum Freiheitsentzug ohne Bewährung. Oftmals ist der einzig richtige Weg, einer höheren Strafe zu entgehen, die strafbefreiende Selbstanzeige. Allerdings ist die Voraussetzung dafür die Erstellung einer rechtzeitigen sowie korrekten Anzeige – mit uns verpassen Sie keine Fristen und wir unterstützen Sie bei der Selbstanzeige.
Damit Sie nicht gegen das Steuerstrafrecht verstoßen, beraten wir Sie umfassend in Bezug auf das deutsche Steuerstrafrecht und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in Steuerstrafsachen sowie in Bußgeldverfahren sowohl gegenüber der Finanzverwaltung als auch der Finanzgerichtsbarkeit. Außerdem umfassen unsere Leistungen folgende Bereiche:
Gerne unterstützen wir Sie auch bei:
- Beistand bei Durchsuchungen
- Unterstützung bei Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen
- Sichtung von Steuerakten, Ermittlungs- und sonstigen Verfahrensakten
- Verhandlung mit dem Finanzamt, Finanzamt für Steuerstrafsachen, Steuerfahndung und dem Strafgericht
- Erstellung von Stellungnahmen im Ermittlungsverfahren sowie Zwischenverfahren
- Steuerstrafverteidigung vor Gericht
- Beratung für das Verhalten bei der Steuerfahndung
- Prävention von Steuerstraffällen
Fachkundiger Beistand – nicht nur in steuerstrafrechtlichen Fällen
Bei Verstoß gegen das Steuerstrafrecht sind wir Ihre erste Anlaufstelle und beraten Sie in Bezug auf das weitere Vorgehen. Gemeinsam erarbeiten wir die optimale Handlungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Aber nicht nur in steuerstrafrechtlichen Fällen können Sie uns konsultieren, sondern auch in Bezug auf die Steuerberatung und Unternehmensbewertung. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Halle bei Fragen oder wenn Sie unseren Beistand benötigen.